Seit dem Januar 2015 ist Frau Martina Köster „Sektoraler Heilpraktiker“ beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie.
Welche Vorteile bietet dieser sektorale Heilpraktiker Ihnen als Patient?
Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren.
Die Qualifikation des sektoralen Heilpraktikers ermöglicht Ihnen nun ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung zu uns zu kommen.
Das bedeutet:
• zeitnahe Behandlung ihrer Beschwerden
• keine Abhängigkeit von einer ärztlichen Verordnung
• eine ausführliche physiotherapeutische Befunderhebung mit anschließender individuell auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie
Selbstverständlich werden Sie bei einer unklaren Befundlage an den entsprechenden Facharzt zur weiteren Abklärung weitergeleitet.
Welche Behandlungen dürfen angewendet werden?
Sämtliche Behandlungen und Techniken die in der Physiotherapieausbildung gelehrt wurden, dürfen eigenverantwortlich angewendet werden.
Wer bezahlt die Behandlung?
Es handelt sich um eine Selbstzahler Leistung.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Wenn Sie Privatpatient sind oder bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für den Heilpraktiker haben erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse nach deren Leistungsregulationen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gerne!